Magazin · 2026-08-15 · 5 Min. Lesezeit
Roboter auf Veranstaltungen: Recht, Sicherheit und Pflichten
Worum es geht — und was dieser Text nicht ist
Ein humanoider Roboter auf einer Veranstaltung ist rechtlich kein Sonderfall aus einer anderen Welt, aber er berührt mehrere Themen gleichzeitig: Verkehrssicherung, Haftung, Versicherung, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und seit 2026 zusätzlich die Transparenzpflichten des EU AI Act. Dieser Text fasst zusammen, was Veranstalter aus der Praxis wissen sollten, und welche Fragen sie ihrem Dienstleister stellen sollten. Er ist eine Orientierung aus Anbietersicht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wer haftet eigentlich — Sie oder der Anbieter?
Als Veranstalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Ihre Veranstaltung: Sie müssen dafür sorgen, dass Gäste zu Schaden kommen können, soweit dies zumutbar vermeidbar ist. Der Roboter-Anbieter haftet für den Betrieb seines Geräts und das Verhalten seines Personals. In der Praxis überschneiden sich beide Bereiche genau dort, wo der Roboter auf Publikum trifft — also bei Laufwegen, Absperrungen und der Frage, wie nah Gäste herankommen dürfen.
Klären Sie deshalb vor der Veranstaltung schriftlich, wer welchen Bereich verantwortet. Ein sauberes Angebot benennt, dass ein Operator den Roboter durchgehend begleitet, wie groß der Interaktionsbereich ist und wer ihn freihält. Wird der Roboter ohne Bediener übergeben, verschiebt sich das Risiko still auf Sie — und im Schadensfall ist genau diese Frage die erste, die gestellt wird.
Versicherung: welche Nachweise Sie verlangen sollten
Fragen Sie nach einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters und lassen Sie sich bestätigen, dass der konkrete Einsatz davon gedeckt ist. Relevant sind drei Punkte: Ist der Betrieb des Roboters im Umgang mit Publikum eingeschlossen? Gilt der Schutz auch außerhalb geschlossener Räume, also auf Straßenfesten und Freigeländen? Und ist die Deckungssumme in einer Größenordnung, die zu Ihrer Veranstaltung passt?
Prüfen Sie außerdem Ihre eigene Veranstalterhaftpflicht. Manche Policen enthalten Ausschlüsse für bestimmte technische Attraktionen. Ein kurzer Anruf bei Ihrem Versicherer vor der Buchung erspart im Zweifel eine unangenehme Diskussion nach dem Termin.
KI-Kennzeichnung: die Transparenzpflicht des EU AI Act
Der EU AI Act verlangt in Artikel 50, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Für Roboter, die Gäste ansprechen, auf Fragen reagieren oder sich unterhalten, ist das unmittelbar einschlägig: Die Interaktion muss als KI erkennbar sein. Die Transparenzvorgaben des AI Act sind seit dem 2. August 2026 anwendbar — das Thema ist also nicht mehr Zukunftsmusik, sondern gilt für die Saison, die gerade läuft.
In der Praxis heißt das nicht viel Aufwand: ein deutlich sichtbarer Hinweis am Einsatzort, eine entsprechende Ansage oder ein Schild, dazu die Information im Programmheft oder auf der Veranstaltungsseite. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung dort erfolgt, wo die Interaktion stattfindet, und nicht im Kleingedruckten. Fragen Sie Ihren Anbieter, wie er das löst — ein professioneller Dienstleister hat darauf eine fertige Antwort und bringt das Material mit.
Datenschutz: Kameras, Mikrofone, Aufzeichnungen
Humanoide Roboter haben Kameras und Mikrofone. Entscheidend ist die Frage, ob damit personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden. Wird nichts aufgezeichnet und dient die Sensorik nur der Steuerung, ist der Fall einfach. Sobald aber Aufnahmen gespeichert, übertragen oder ausgewertet werden, brauchen Sie eine Rechtsgrundlage nach DSGVO, Informationen für die Betroffenen und je nach Konstellation eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter.
Lassen Sie sich schriftlich geben, was das eingesetzte System aufzeichnet und was damit passiert. Diese eine Zeile im Angebot erspart Ihnen später die Diskussion mit dem Datenschutzbeauftragten Ihres Hauses — und ist bei öffentlichen Auftraggebern regelmäßig Voraussetzung für die Beauftragung.
Fotos und Videos von Gästen
Ein Roboter auf einer Veranstaltung erzeugt Bildmaterial — durch Sie, durch den Anbieter und vor allem durch die Gäste selbst. Für die Verwendung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, gilt in Deutschland weiterhin das Recht am eigenen Bild. Für Marketingzwecke brauchen Sie in der Regel eine Einwilligung der abgebildeten Personen; bei Mitarbeitenden gelten zusätzliche Anforderungen.
Praktisch bewährt hat sich ein Hinweisschild am Eingang, ein klar abgegrenzter Fotobereich und die Absprache mit dem Dienstleister, welche Aufnahmen dieser selbst veröffentlichen darf. Gerade der letzte Punkt wird oft vergessen und führt später zu Ärger, wenn Bilder Ihrer Veranstaltung in fremden Kanälen auftauchen.
Genehmigungen im öffentlichen Raum
Findet die Aktion auf öffentlichem Grund statt — Fußgängerzone, Marktplatz, Gehweg vor dem Geschäft —, ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune erforderlich. Zuständig sind je nach Stadt Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde oder Stadtmarketing, und die Bearbeitungszeiten liegen oft bei mehreren Wochen. Diese Genehmigung einzuholen ist Aufgabe des Veranstalters, nicht des Roboter-Anbieters.
In Versammlungsstätten gelten zusätzlich die Vorgaben der jeweiligen Landesverordnung: Rettungswege dürfen nicht eingeengt werden, und die Aufstellfläche muss mit der Veranstaltungsleitung abgestimmt sein. Bei Messen kommen die technischen Richtlinien des Messeveranstalters hinzu, die häufig eigene Regeln für Vorführungen auf dem Stand enthalten.
Sicherheit am Einsatzort: was wirklich zählt
Die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen sind unspektakulär. Ein ebener, trockener, rutschfester Untergrund. Ein Bereich, in dem der Roboter läuft, und ein Abstand, den der Operator aktiv freihält. Keine Kinder ohne Begleitung im direkten Umfeld. Kein Betrieb im Regen und nicht auf nassem Boden. Ein Platz abseits des Publikums, an dem Akkus gewechselt und Technik vorbereitet wird.
Dazu kommt die Ehrlichkeit über Grenzen: Ein Roboter dieser Klasse steigt keine Treppen im Publikumsbetrieb, läuft nicht stundenlang ohne Pause und arbeitet nicht in dichtem Gedränge. Ein Anbieter, der all das zusagt, verkauft Ihnen ein Problem. Ein Anbieter, der Ihnen sagt, was nicht geht, plant mit Ihnen einen Auftritt, der stattfindet.
Checkliste für die Anfrage
Sechs Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten, bevor Sie unterschreiben. Erstens: Ist ein geschulter Operator im Preis enthalten und durchgehend anwesend? Zweitens: Besteht eine Betriebshaftpflicht und deckt sie diesen Einsatz? Drittens: Wie wird die KI-Kennzeichnung nach EU AI Act Art. 50 am Einsatzort umgesetzt? Viertens: Was zeichnet das System auf und was passiert mit den Daten? Fünftens: Welche Anforderungen an Fläche, Boden und Strom müssen wir erfüllen? Sechstens: Welche Genehmigungen brauchen wir und wer holt sie ein?
Wer auf alle sechs Fragen eine klare Antwort bekommt, hat einen professionellen Partner. Wer ausweichende Antworten bekommt, sollte weitersuchen — nicht aus Prinzip, sondern weil im Schadensfall genau diese Punkte geprüft werden.
Wie wir das handhaben
Bei unseren Einsätzen ist ein geschulter Operator immer dabei, der Betrieb ist über eine Betriebshaftpflicht versichert, und der Roboter wird gemäß EU AI Act Artikel 50 transparent als KI gekennzeichnet. Anforderungen an Fläche, Untergrund und Strom nennen wir vor der Buchung, damit Ihre Location vorab prüfen kann, ob alles passt. Was nicht funktioniert, sagen wir vorher — das ist unbequemer im Verkauf und angenehmer am Veranstaltungstag.
Für Rückfragen zu Ablauf, Sicherheit oder den Unterlagen für Ihr Haus erreichen Sie uns unter info@robotollern.de oder telefonisch unter 0160 572 31 45. Wenn Ihr Datenschutz- oder Sicherheitsverantwortlicher Unterlagen benötigt, stellen wir diese vor der Buchung bereit.
